Kostenarten und Kostenartenrechnung
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Definition
Kostenarten unterteilen die Gesamtkosten nach Art der ver- bzw. gebrauchten Güter oder Dienstleistungen. Sie werden in einem Kostenartenplan (Kontenrahmen) gegliedert und sind Ausgangspunkt für die erste Stufe der Kostenrechnung, die Kostenartenrechnung.
Es wird unterschieden in
- Einzelkosten: Kosten, die dem Kostenträger direkt zugerechnet werden können → Kostenträgerrechnung
- Gemeinkosten: Kosten, die dem Kostenträger nicht direkt zugerechnet werden können, sondern über die innerbetriebliche Leistungsverrechnung auf die Kostenträger verteilt werden müssen → Kostenstellenrechnung
Die Kostenartenrechnung erfasst alle Kosten und beantwortet die Frage, welche Arten des Güter- oder Dienstleistungseinsatzes in welcher Höhe in einer Abrechnungsperiode angefallen sind. Sie ist der erste Teilbereich der Kostenrechnung, der die Grundlage für die Kostenstellung- und Kostenträgerrechnung liefert.