Innerbetriebliche Leistungsverrechnung
Die Innerbetriebliche Leistungsverrechnung als Teil der Gemeinkostenverrechnung (im folgenden IBL) kann erfolgen über:
1 Reine Kostenumverteilung
Eine bestimmte Kostenstelle wird entlastet und andere Kostenstellen und eventuell auch Kostenträger oder Projekte werden belastet.
Um Umverteilungen vornehmen zu können, benötigen Sie den Vollzugriff auf der Umverteilungskostenart.
Für die Neuanlage oder Bearbeitung der zugrundeliegenden Verteilungsarten benötigen Sie darüber hinaus noch die Funktionsberechtigung 'Innerbetriebliche Leistungsverrechnung'.
2 Interne Auftragserteilungen
Eine Kostenstelle erbringt Leistungen für eine andere Kostenstelle und die Kosten werden als interne Verrechnungspreise weiterbelastet.
Um eine interne Dienstleistung in Anspruch nehmen zu können, also einen Auftrag anlegen zu können, benötigen Sie keine spezielle Berechtigung.
Falls Sie aber die zugrundeliegenden Auftragsarten anlegen oder verändern möchten, brauchen Sie die Funktionsberechtigung 'Innerbetriebliche Leistungsverrechnung'.