Umlage: Kostenstelle zu Kostenträger: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Gemeinkosten einer Kostenstelle, also sämtliche Buchungen auf der Kostenstelle ohne Angabe eines Kostenträgers, werden in dieser Umlage entweder anhand eines Verteilungsschlüssels weiterverrechnet oder auf Basis der erfassten Personalkapazitäten. Die Kostenstelle bleibt auch bei den Belastungsbuchungen erhalten. <br>
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Die Kostenstelle-zu-Kostenträger-Umlage legt sämtliche Gemeinkosten (alle Buchungen ohne Angabe eines Kostenträgers) einer Kostenstelle auf Kostenträger um. Auf welche Kostenträger und in welchem Verhältnis die Kosten umgelegt werden, ergibt sich entweder aus einem [[Verteilungsschlüssel|Kostenträgerschlüssel]] oder aus den erfassten Personalkapazitäten. <br>
Durch eine Einschränkung auf Kostenarten, können Kostenblöcke in unterschiedlichen Deckungsbeitragsstufen auf die Kostenträger weiterverrechnet werden.
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Die Kostenstelle bleibt auch bei den Belastungsbuchungen erhalten. So ist immer auch eine saubere Auswertbarkeit der einzelnen Kostenstellen gewährleistet.<br>
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Durch eine Einschränkung auf Kostenarten, können die Kostenblöcke einer Hauptkostenstelle in unterschiedlichen Deckungsbeitragsstufen auf die Kostenträger weiterverrechnet werden.  
  
 
[[Category: IBL / Umlagen]]
 
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Aktuelle Version vom 17. November 2020, 17:16 Uhr

Kostenstelle → Kostenträger
Umlagen
Kostenstelle-zu-Kostenträger-Umlage

Die Kostenstelle-zu-Kostenträger-Umlage legt sämtliche Gemeinkosten (alle Buchungen ohne Angabe eines Kostenträgers) einer Kostenstelle auf Kostenträger um. Auf welche Kostenträger und in welchem Verhältnis die Kosten umgelegt werden, ergibt sich entweder aus einem Kostenträgerschlüssel oder aus den erfassten Personalkapazitäten.
Die Kostenstelle bleibt auch bei den Belastungsbuchungen erhalten. So ist immer auch eine saubere Auswertbarkeit der einzelnen Kostenstellen gewährleistet.
Durch eine Einschränkung auf Kostenarten, können die Kostenblöcke einer Hauptkostenstelle in unterschiedlichen Deckungsbeitragsstufen auf die Kostenträger weiterverrechnet werden.