Umlage: Kostenstelle zu Kostenträger

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Umlagen
Kostenstelle-zu-Kostenträger-Umlage

Die Kostenstelle-zu-Kostenträger-Umlage legt sämtliche Gemeinkosten (alle Buchungen ohne Angabe eines Kostenträgers) einer Kostenstelle auf Kostenträger um. Auf welche Kostenträger und in welchem Verhältnis die Kosten umgelegt werden, ergibt sich entweder aus einem Kostenträgerschlüssel oder aus den erfassten Personalkapazitäten.
Die Kostenstelle bleibt auch bei den Belastungsbuchungen erhalten. So ist immer auch eine saubere Auswertbarkeit der einzelnen Kostenstellen gewährleistet.
Durch eine Einschränkung auf Kostenarten, können die Kostenblöcke einer Hauptkostenstelle in unterschiedlichen Deckungsbeitragsstufen auf die Kostenträger weiterverrechnet werden.