Umlage: Kostenstelle zu Kostenträger

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Kostenstelle → Kostenträger
Umlagen

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Die Gemeinkosten einer Kostenstelle, also sämtliche Buchungen auf der Kostenstelle ohne Angabe eines Kostenträgers, werden in dieser Umlage entweder anhand eines Verteilungsschlüssels weiterverrechnet oder auf Basis der erfassten Personalkapazitäten. Die Kostenstelle bleibt auch bei den Belastungsbuchungen erhalten.
Durch eine Einschränkung auf Kostenarten, können Kostenblöcke in unterschiedlichen Deckungsbeitragsstufen auf die Kostenträger weiterverrechnet werden.