Steuerschlüssel

Die Steuerschlüssel sind dann von Belang, wenn das eCo-Rechnungseingangsmodul eingesetzt wird. Sie müssen mit den Steuerschlüsseln in der Buchhaltung übereinstimmen.

Geben Sie einen Namen und eine Nummer für den Steuerschlüssel sowie den Steuersatz an.

Unter Steuertyp legen Sie fest, ob es sich um den Steuerschlüssel für nicht steuerbare Sachverhalte handelt oder um einen Brutto- oder Nettosteuerschlüssel.

  • Brutto: USt wird herausgerechnet
  • Netto: USt wird draufgeschlagen. Dieser Typ ist zu verwenden für Reverse-Charge-Sachverhalte.
    Hier wird noch unterschieden zwischen:
    • Netto mit Vorsteuerabzug: Die errechnete USt kann als Vorsteuer geltend gemacht werden.
    • Netto ohne Vorsteuerabzug: Ein Vorsteuerabzug ist ausgeschlossen.

Bei einem bestehenden Steuerschlüssel kann allenfalls der Name und der Steuertyp geändert werden. Die Steuerschlüssel-Nummer und der Steuersatz können nicht nachträglich geändert werden.

Ein Steuerschlüssel kann nur endgültig gelöscht werden, wenn er nirgends verwendet wurde. Wenn er jedoch im eCo-Rechnungseingang bei Aufteilungen verwendet wurde, bleibt er im Hintergrund erhalten. Gar nicht gelöscht werden kann ein Steuerschlüssel, wenn er bei Artikeln oder Kostenarten in den Stammdaten verwendet wurde.

Aufruf
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Berechtigung
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