Prüfen

Die Berechtigung zum Prüfen einer Rechnung oder Aufteilung ist immer abhängig vom eingerichteten Prüfungsworkflow.

Personen mit der Funktionsberechtigung Administration sind nicht automatisch berechtigt, eine Prüfung durchzuführen.

Abhängig vom Prüfungsschritt können berechtigt sein

  • Rechnungsverantwortlicher
  • Aufteilungsverantwortlicher (nur bei Aufteilungsprüfungen)
  • Personen mit erweitertem Zugriff auf die Kostenstelle des Rechnungsverantwortlichen
  • Personen und Gruppen, die in dem Prüfungsschritt eingetragen sind
    Ggf. unter Berücksichtigung der Objektberechtigungen. Bei einer Rechnungsprüfung ist zudem festgelegt, ob die Objektberechtigungen für eine oder für alle Aufteilungen vorhanden sein müssen.