Aufheben einer Prüfung

Eine Richtigprüfung heben Sie dann auf, wenn die geprüften Daten der Aufteilung oder Rechnung nicht stimmen und die Prüfung somit nicht korrekt durchgeführt wurde. Durch das Aufheben einer Prüfung springt die Rechnung wieder in diesen Prüfungsschritt zurück, kann dort geändert und wieder neu geprüft werden.
Nach der aufgehobenen Prüfung durchgeführte Richtigprüfungen werden ebenfalls aufgehoben und müssen erneut durchgeführt werden.

Eine Prüfung heben Sie auf, indem Sie in der Vorschauleiste den Verlauf der Rechnung oder Aufteilung aufrufen und neben dem Eintrag der entsprechenden Prüfung auf aufheben klicken. Sie können eine Prüfung nur aufheben, wenn

  • die zuletzt durchgeführte Richtigprüfung von Ihnen vorgenommen wurde oder
  • Sie die Rechnung gerade prüfen können.

Bei der Aufhebung der Prüfung müssen Sie einen Kommentar angeben, der dem Prüfer mitteilen soll, warum die Prüfung aufgehoben wird.

Nach dem Aufheben einer Prüfung können Sie unter Umständen nicht mehr berechtigt sein, die Rechnung zu sehen, bis sie wieder im Prüfungsschritt landet, in dem Sie die Prüfung aufgehoben haben.