Artikelstamm
Für alle Kostenarten, bei denen in den Stammdaten das Kennzeichen Planung über Artikel gesetzt ist, muss die Budgetierung artikelbezogen erfolgen. Voraussetzung hierfür ist das Vorhandensein eines oder mehrerer Artikel im Artikelstamm. Artikel sind genau definierbare Leistungen, für die die Kammer eine Gebühr oder ein Entgelt erhält.
Für einen Artikel müssen folgende Informationen hinterlegt werden:
- Nummer
- Die Artikelnummer sollte mit den Artikeln aus der Faktura übereinstimmen. (maximal 50 Zeichen)
- Name
- Bezeichnung des Artikels
- Gebührenpflichtig
- Durch Setzen dieses Kennzeichens unterscheiden Sie Gebühren von den Entgelten.
- Kostenart / Kostenstelle
- Kostenart bzw. Kostenstelle, der dieser Artikel zugeordnet ist
- MwSt.
- Wählen Sie einen der unter Steuerschlüssel angelegten Steuersätze aus.
Artikelplanbuchungen
Falls die zugrundeliegende Kostenart über Artikel geplant werden muss, wird nicht wie bei anderen Planbuchungen üblich budgetiert, sondern die Buchungen werden artikelbezogen über Menge x Preis erfasst.
Wählen Sie bei der Buchung einen der jeweiligen Kostenart zugehörigen Artikel aus. Der Einzelpreis wird automatisch mit dem im Artikelstamm hinterlegten Wert gefüllt, kann aber manuell geändert werden, wenn beispielsweise mit Rabatten gearbeitet wird.
- Aufruf
- Hauptmenü: Finanzcontrolling → Artikelstamm
- Berechtigung
- Controlling → Zentrale Planung