Beschreibung der einzelnen Funktionsberechtigungen innerhalb des Controllings. Zur Information über das allgemeine Berechtigungskonzept in eCo lesen Sie bitte hier nach.
Finanzcontrolling
Eine Berechtigung auf das Finanzcontrolling ohne irgendwelche Unterberechtigungen ermöglicht einen reinen Lesezugriff, das heißt, der entsprechende Mitarbeiter kann im Rahmen seiner Zugriffsrechte die Buchungen einsehen, aber in keiner Weise verändern oder löschen.
Die Unterberechtigungen innerhalb des Finanzcontrollings sind weitgehend selbsterklärend:
- Plan bearbeiten
- Forecast bearbeiten
- Mittelfristige Pläne bearbeiten
- Planstand setzen (siehe auch: Planstand)
- Buchungen importieren (siehe auch: Buchungsimport)
- Importregeln verwalten(siehe auch: Importregeln)
- Istbuchungen bearbeiten
- Vollständige Planübernahme
- Anfangsbestände vortragen
- Umlagen
- Plankommentare: Hiermit kann ein Mitarbeiter Plankommentare einsehen.
- Plankommentare bearbeiten: Diese Berechtigung ist notwendig, damit ein Mitarbeiter Plankommentare nicht nur ansehen, sondern auch anlegen oder verändern kann.
Bilanz, GuV und Finanzrechnung
Um Bilanz- oder Finanzpositionen und die entsprechenden Berichte einsehen und auch bearbeiten zu können, ist diese Berechtigung erforderlich.
Innerbetriebliche Leistungsverrechnung
Für die Erfassung und Bearbeitung von Verteilungs- und Auftragsarten in der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung ist diese Berechtigung erforderlich.
Zentrale Planung
Die Berechtigung Zentrale Planung ist notwendig, um Kostenarten beplanen zu können, die den Vermerk Zentrale Planung oder Planung über Artikel tragen. Auch die Bearbeitung des Artikelstamms setzt diese Funktionsberechtigung voraus.
Eigene Kapazitäten bearbeiten
Damit ein Mitarbeiter seine Personalkapazitäten erfassen und auf Kostenstellen, Kostenträger und Projekte verteilen kann, muss er diese Berechtigung haben.
- Aufruf
- Hauptmenü: ◢ Personalverwaltung → Personen/Gruppen → Doppelklick öffnet das Stammdatenblatt der Person/Gruppe