Grundobjekte - Zugriffsrechte

Für die Zugriffsberechtigung auf Stammdaten von Grundobjekten gibt es mehrere Stellschrauben, je nach Bedarf.

Lesezugriff
Um Mitarbeiter grundsätzlich auf bestimmte Grundobjekte zu berechtigen, setzen Sie bei den Objektberechtigungen den Zugriff auf lesend. Er kann die Grundobjekte einsehen
aber nicht bearbeiten.
Schreibzugriff im Einzelfall
Soll ein Mitarbeiter nur das ein oder andere Grundobjekt bearbeiten dürfen, so können Sie ihm unter den Objektberechtigungen das Zugriffsrecht schreibend erteilen. So kann der Mitarbeiter zwar bei diesem Grundobjekt die Stammdaten bearbeiten und ändern, er hat aber auf die Stammdaten anderer Grundobjekte nur den üblichen Lesezugriff und kann auch keine neuen Grundobjekte anlegen.
Schreibzugriff im Allgemeinen
Bestimmte Mitarbeiter (z.B. aus der Finanzbuchhaltung) sollen generell die Stammdaten der Grundobjekte bearbeiten dürfen. In dem Fall bietet es sich an, den Mitarbeitern die Funktionsberechtigung Stammdaten bearbeiten zu erteilen. Diese Mitarbeiter können dann neue Grundobjekte anlegen, die bestehenden bearbeiten, in der Zuordnung ändern oder auch löschen.
Besonderheit
Personen, die als Verantwortlicher oder Stellvertreter bei einem Grundobjekt eingetragen sind, haben grundsätzlich Schreibzugriff auf das Grundobjekt.

Beachten Sie zu den Zugriffsrechten bitte auch die Artikel Berechtigungen und Funktionsberechtigungen.