Objekttyp
Bei der Neuanlage eines Grundobjekts müssen Sie immer entscheiden, ob ein einzelnes Objekt (Kostenart, Kostenstelle, Kostenträger oder Projekt) oder ein Summenobjekt (Kontengruppe, Geschäftsbereich, Geschäftsfeld, Cluster) angelegt werden soll.
Die nachträgliche Änderung von Einzel- zu Summenobjekt oder umgekehrt ist nicht möglich.
Übergeordnetes Objekt
Sie können bei der Neuanlage gleich entscheiden, unter welchem Summenobjekt das neu anzulegende Objekt erscheinen soll. Bei einer neuen Kostenart wählen Sie an dieser Stelle beispielsweise die zugehörige Kontengruppe aus.
Diese Zuordnung kann jederzeit im Nachhinein geändert werden.
Woran Sie noch denken müssen
Berechtigungen
Ein neu angelegtes Grundobjekt wird nicht automatisch in den Berechtigungen berücksichtigt. Geben Sie betreffenden Personen deshalb die Objektberechtigung auf das neue Grundobjekt.
Bei Kostenarten lässt sich dies am einfachsten über Gruppen steuern.
Umlagen und Verteilungsschlüssel
Neue Grundobjekte müssen bei Verteilungsschlüsseln und Umlagen berücksichtigt werden, damit die Kosten korrekt umverteilt werden können.
Kostenart
- Kostenstelle-zu-Kostenträger-Umlage Bei der Einschränkung auf Kostenarten müssen neue Kostenarten ggf. berücksichtigt werden.
Kostenstelle
- Verteilungsschlüssel Damit neue Kostenstellen belastet werden können, müssen sie bei Kostenstellenschlüsseln entsprechend berücksichtigt werden.
- Kostenstelle-zu-Kostenstelle-Umlage Für eine neue Vorkostenstelle muss ggf. eine entsprechende Umlage angelegt werden.
- Kostenstelle-zu-Kostenträger-Umlage Für eine neue Hauptkostenstelle muss ggf. eine entsprechende Umlage angelegt werden, damit die Kostenstelle auf Kostenträger verteilt wird.
- Projekt-zu-Kostenstelle-Umlage
- Eine neue Kostenstelle muss evtl. bei der Gehaltsumlage ausgeschlossen werden.
Kostenträger
- Verteilungsschlüssel Damit neue Kostenträger belastet werden können, müssen sie bei Kostenträgerschlüsseln entsprechend berücksichtigt werden.
- Kostenträger-zu-Kostenträger-Umlage
- Ein neuer Kostenträger muss evtl. bei der Gehaltsumlage ausgeschlossen werden.
Projekt
- Projekt-zu-Kostenstelle-Umlage
- Projekt-zu-Projekt-Umlage
- Ein neues Projekt muss evtl. bei der Gehaltsumlage ausgeschlossen werden.
Finanzpositionen
Eine neue Kostenart muss gegebenenfalls in den Finanzpositionen berücksichtigt werden, um die Finanzrechnung korrekt darstellen zu können.